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Steuern sparen durch Auslandsfreibeträge

Viele Anleger könnten einen Großteil ihrer Kapitalerträge fast steuerfrei vereinnahmen, wenn Sie Ihre Kapitalanlagen konsequent auf Länder streuen würden, die Freibeträge und/oder niedrige Eingangssteuersätze bieten.

Weitere Informationen zum Thema Auslandsfonds bietet eine Gegenüberstel- lung von Festverzinslichen und geschlossenen » Auslandsimmobilienfonds.

Machen Sie Ihre eigene Steuer-Reform

In Zeiten schwindelerregender Staatsverschuldung sucht der Staat ständig nach neuen Einnahmequellen. Dies führt zu einer Flut neuer Gesetze, denen noch zu folgen selbst Steuerberatern viel Mühe bereitet. Viel stabiler sind dagegen die Vorteile, die sich für Anleger aus den sogenannten "Doppelbesteuerungsab- kommen" (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit anderen Ländern in Verbindung mit Auslandsfreibeträgen ergeben können. Hierbei handelt es sich um Abkommen zwischen zwei Ländern, die verhindern sollen, daß ein Gewinn zwei Mal besteuert wird.

Einige geschlossene Fonds bieten ihren Anlegern über Anlagen im Ausland die Ausnutzung folgender Vorteile:

  1. attraktive Auslandsfreibeträge und/oder
  2. geringe Eingangssteuersätze und/oder
  3. vorteilhafte Bewertungsverfahren.

In Deutschland unterliegen die bereits im Ausland versteuerten Einnahmen (bzw. im Rahmen von Freibeträgen nicht versteuerten Einnahmen) dann nur noch dem sogenannten » Progressionsvorbehalt, der i.d.R. nur zu minimalen Steuerzahlungen führt. So kann der Anleger zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einerseits streut er sein Kapital über mehrere Anlagen, Anlagearten und Länder, andererseits nutzt er überall geschickt die Auslandsfreibeträge oder niedrige Eingangssteuersätze aus, denn nicht alle Länder bieten Freibeträge. Das kann jedes Jahr (je nach Anlagehöhe) zu über 10.000 Euro steuerfreien Auslandseinkünften führen. Diese Strategie funktioniert je nach Land und Anlage etwa bis 100.000 Euro Anlagesumme und danach gelten meist erheblich günstigere Steuersätze als in Deutschland.

Welche Möglichkeiten bieten die einzelnen Länder?


Europa

Land Freibetrag p.a. Anfangssteuersatz
Großbritannien 4.745 Pfund
(€ 6.650)
darüber beginnend mit 10%, höhere Freibeträge ab Alter 66
Österreich € 2.000 darüber beginnend mit 38,3%
Niederlande € 40,- bei Box 1
€ 228,- bei Box 3
darüber hinaus 30% auf fiktive Rendite von 4% des Nettovermögens (z. B. Immobilienwert abz. Restschulden) = etwa 1,2% der Einlage
Polen € 647 darüber beginnend mit 19% oder 19% linear
Frankreich keine 25% für Ausländer bis € 39.000
Spanien keine wird noch ergänzt
Portugal keine darüber hinaus beginnend z. B. mit 25% je nach Fondskonzeption

Übersee

Land Freibetrag p.a. Anfangssteuersatz
USA US-Dollar 3.650,- darüber beginnend mit 15%
Kanada keine bis 35.000 CAN-Dollar mit 23,68%
Australien 6.000 AU$ (Australischer Dollar) wird noch ergänzt

Änderung und Irrtum vorbehalten.

Sicherlich gibt es noch weitere Möglichkeiten, zu denen uns zur Zeit jedoch keine Angebote vorliegen. Gern mailen wir als unabhängiger Anbieter Ihnen eine Übersicht der verfügbaren attraktiven Fonds.

Weitere Informationen, welche aktuellen Kapitalanlagen Auslandsfreibeträge bieten, erhalten Sie umgehend per eMail.

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Dies ist nur eine Kurz-Information und stellt kein Angebot zum Abschluß eines Vertrages dar. Sie stellt Auszüge des Angebotes dar und gilt nicht als Aufforderung zum Abschluß. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, die Risiken und Chancen einer Anlage selbst abschätzen können. Wertentwicklungen, Erträge und Renditen in der Vergangenheit sind keine Garantie für Ergebnisse der Zukunft. Das tatsächliche Ergebnis kann höher oder niedriger ausfallen und wird nicht garantiert. Sämtliche Wertentwicklungen, Erträge und Renditen, alle steuerlichen Informationen sowie Investitions-, Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechungen werden nicht von uns zugesichert. Es handelt sich hierbei lediglich um Beispielrechnungen und/oder Prognosen. Es handelt sich nicht um ein Garantieangebot, vergleichbar z.B. mit einem festverzinslichen Wertpapier, sondern um eine unternehmerische Beteiligung. Als Grundlage für eine Anlageentscheidung gilt ausschließlich der vollständige Emissionsprospekt des Anbieters, den wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.

 
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