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Der Progressionsvorbehalt bei Auslandsanlagen

Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen können Einkünfte nur im Ausland zu versteuern sein. Je höher der » Auslandsfreibetrag des Investitionslandes ist, desto weniger oder gar nichts ist im Ausland zu versteuern. Im Inland werden die Einkünfte auf die Steuerprogression angerechnet (sogenannter Progressions- vorbehalt). Der Durchschnittssteuersatz der inländischen Einkünfte wird somit durch die ausländischen Einkünfte etwas erhöht. Meistens (je nach Höhe der Inlands- einkünfte) fährt der Anleger günstiger, als wenn er die gleichen Einkünfte im Inland erzielen und versteuern müßte. Die unten angeführten Berechnungen sollen dies beispielhaft verdeutlichen.

Die Aussage: "Je höher das Einkommen ist, desto weniger belastet der Progressionsvorbehalt die Einnahmen", stimmt vorwiegend bei den höheren Einkommen.

Durch Kreditaufnahmen können im Inland Aufwendungen entstehen, die von den Einkünften abgesetzt werden können, so dass steuerlich kein Mehrertrag vorliegt bzw. kein Progressionsvorbehalt zum Tragen kommt.

Beispiele Progressionsvorbehalt bei 3.000 Euro Auslandseinkünfte nach Grundtabelle 2006 (ledig)

Einkünfte Inland Euro Steuern vorher Euro Steuern bei 3.000,- Euro Mehr-Steuern Euro
30.000 5.807 6.167 360
50.000 13.096 13.533 437
70.000 21.486 21.811 325
100.000 34.086 34.316 230
130.000 46.686 46.864 178
150.000 55.086 55.241 155
200.000 76.086 76.202 116

Beispiele Progressionsvorbehalt bei 3.000 Euro Auslandseinkünfte nach Splittingtabelle 2006 (verheiratet)

Einkünfte Inland Euro Steuern vorher Euro Steuern bei 3.000,- Euro Mehr-Steuern Euro
30.000 3.084 3.494 410
50.000 8.542 8.905 363
70.000 14.916 15.294 378
100.000 26.192 26.633 441
130.000 38.772 39.129 357
150.000 47.172 47.482 310
200.000 68.172 68.405 233

Änderung und Irrtum vorbehalten.

Wenn Sie ein persönliches Beispiel rechnen möchten, dann nutzen Sie den » Progressionsrechner.

Weitere Informationen zum Thema Auslandsfonds bietet eine Gegenüberstel- lung von Festverzinslichen und geschlossenen » Auslandsimmobilienfonds.

Dies ist nur eine Kurz-Information und stellt kein Angebot zum Abschluß eines Vertrages dar. Sie stellt Auszüge des Angebotes dar und gilt nicht als Aufforderung zum Abschluß. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, die Risiken und Chancen einer Anlage selbst abschätzen können. Wertentwicklungen, Erträge und Renditen in der Vergangenheit sind keine Garantie für Ergebnisse der Zukunft. Das tatsächliche Ergebnis kann höher oder niedriger ausfallen und wird nicht garantiert. Sämtliche Wertentwicklungen, Erträge und Renditen, alle steuerlichen Informationen sowie Investitions-, Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechungen werden nicht von uns zugesichert. Es handelt sich hierbei lediglich um Beispielrechnungen und/oder Prognosen. Es handelt sich nicht um ein Garantieangebot, vergleichbar z.B. mit einem festverzinslichen Wertpapier, sondern um eine unternehmerische Beteiligung. Als Grundlage für eine Anlageentscheidung gilt ausschließlich der vollständige Emissionsprospekt des Anbieters, den wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.

 
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