Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen können Einkünfte nur im Ausland zu versteuern sein. Je höher der » Auslandsfreibetrag des Investitionslandes ist, desto weniger oder gar nichts ist im Ausland zu versteuern. Im Inland werden die Einkünfte auf die Steuerprogression angerechnet (sogenannter Progressions- vorbehalt). Der Durchschnittssteuersatz der inländischen Einkünfte wird somit durch die ausländischen Einkünfte etwas erhöht. Meistens (je nach Höhe der Inlands- einkünfte) fährt der Anleger günstiger, als wenn er die gleichen Einkünfte im Inland erzielen und versteuern müßte. Die unten angeführten Berechnungen sollen dies beispielhaft verdeutlichen.
Die Aussage: "Je höher das Einkommen ist, desto weniger belastet der Progressionsvorbehalt die Einnahmen", stimmt vorwiegend bei den höheren Einkommen.
Durch Kreditaufnahmen können im Inland Aufwendungen entstehen, die von den Einkünften abgesetzt werden können, so dass steuerlich kein Mehrertrag vorliegt bzw. kein Progressionsvorbehalt zum Tragen kommt.
Beispiele Progressionsvorbehalt bei 3.000 Euro Auslandseinkünfte nach Grundtabelle 2006 (ledig)
Einkünfte Inland Euro
Steuern vorher Euro
Steuern bei 3.000,- Euro
Mehr-Steuern Euro
30.000
5.807
6.167
360
50.000
13.096
13.533
437
70.000
21.486
21.811
325
100.000
34.086
34.316
230
130.000
46.686
46.864
178
150.000
55.086
55.241
155
200.000
76.086
76.202
116
Beispiele Progressionsvorbehalt bei 3.000 Euro Auslandseinkünfte nach Splittingtabelle 2006 (verheiratet)
Einkünfte Inland Euro
Steuern vorher Euro
Steuern bei 3.000,- Euro
Mehr-Steuern Euro
30.000
3.084
3.494
410
50.000
8.542
8.905
363
70.000
14.916
15.294
378
100.000
26.192
26.633
441
130.000
38.772
39.129
357
150.000
47.172
47.482
310
200.000
68.172
68.405
233
Änderung und Irrtum vorbehalten.
Wenn Sie ein persönliches Beispiel rechnen möchten, dann nutzen Sie den » Progressionsrechner.
Weitere Informationen zum Thema Auslandsfonds bietet eine Gegenüberstel- lung von Festverzinslichen und geschlossenen » Auslandsimmobilienfonds.
Dies ist nur eine Kurz-Information und stellt kein Angebot zum Abschluß eines Vertrages dar. Sie stellt Auszüge des Angebotes dar und gilt nicht als Aufforderung zum Abschluß. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, die Risiken und Chancen einer Anlage selbst abschätzen können. Wertentwicklungen, Erträge und Renditen in der Vergangenheit sind keine Garantie für Ergebnisse der Zukunft. Das tatsächliche Ergebnis kann höher oder niedriger ausfallen und wird nicht garantiert. Sämtliche Wertentwicklungen, Erträge und Renditen, alle steuerlichen Informationen sowie Investitions-, Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechungen werden nicht von uns zugesichert. Es handelt sich hierbei lediglich um Beispielrechnungen und/oder Prognosen. Es handelt sich nicht um ein Garantieangebot, vergleichbar z.B. mit einem festverzinslichen Wertpapier, sondern um eine unternehmerische Beteiligung. Als Grundlage für eine Anlageentscheidung gilt ausschließlich der vollständige Emissionsprospekt des Anbieters, den wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.