Steuervorteile in Dubai für Privatanleger
(Informationen vorbehaltlich Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens VAE-Deutschland.)
"Bleibe im Lande und nähre Dich redlich", so lautet ein alter Spruch. Mag dies in früheren Zeiten noch gegolten haben, so bietet das Zeitalter der weltweiten Internationalisierung und Globalisierung die Möglichkeit, das "Eine" zu tun ohne das "Andere" zu lassen.
Besonders trifft dies auf die Möglichkeiten der weltweiten Kapitalanlage zu. Hier bieten die deutschen Steuergesetze die Möglichkeit "im Lande " zu bleiben, gleichzeitig weltweit zu investieren und » Auslandsfreibeträge zu nutzen. Welche attraktiven finanziellen und steuerlichen Vorteile sich für den einzelnen Anleger daraus ergeben können, soll am Beispiel Dubai anhand eines Dubai-Immobilienfonds erläutert werden.
Beim Dubai-Immobilienfonds beteiligt sich der Anleger als Kommanditist ab z.B. Euro 10.000,-- an einem deutschen KG-Fonds (er bleibt also im Lande). Der KG-Fonds wiederum errichtet eine Betriebsstätte in Dubai, um dort z.B. einen Luxus-Geschäfts- und Wohn-Tower zu errichten. Die Gewinne der Betriebsstätte des Dubai-Immobilienfonds sind in Dubai zu versteuern. Allerdings beträgt der Steuersatz in Dubai zur Zeit stolze "Null Prozent". Der Gewinn ist also in Dubai steuerfrei.
Damit Gewinne nicht in zwei Ländern (doppelt) versteuert werden müssen, gibt es die sogenannten "Doppelbesteuerungs-Abkommen" (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung). So ein Doppelbesteuerungs-Abkommen besteht auch zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (und daher auch mit Dubai), was zur Folge hat, daß die Gewinne des Dubai-Immobilienfonds in Dubai bereits versteuert sind. Zwar zum Steuersatz von "Null Prozent", aber versteuert.
Man kann quasi sagen, dass der » Auslandsfreibetrag in Dubai 100% der Gewinne beträgt. Damit wäre das Steuerthema im Investitionsland Dubai behandelt.
Betrachten wir jetzt die steuerlichen Auswirkungen auf Anlegerebene in Deutschland. Hier fließen den Anleger/Kommanditisten z. B. beim Dubai-Immobilienfonds progn. Ausschüttungen von 12 % pro Jahr zu. Diese brauchen bis zur Endabwicklung des Fonds nicht versteuert werden. Wird der Fonds nach 3-4 Jahren endabgewickelt, wird gleichzeitig das gesamte steuerliche Ergebnis festgestellt (gemäß Plan 40 % - 80 %). Diese Gewinne werden dem Anleger/Kommanditisten anteilig nach Höhe seiner Beteiligung zugerechnet. Da die Gewinne bereits in Dubai versteuert sind, unterliegen sie in Deutschland gemäß Doppelbesteuerungs-Abkommen nur noch dem sogenannten » Progressionsvorbehalt. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Gewinne aus z.B. dem Dubai-Immobilienfonds dem zu versteuernden Einkommen des Anlegers hinzugerechnet werden, aber nicht mit dem normalen Spitzensteuersatz zu versteuern sind. Beim Progressionsvorbehalt geht es um die Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes und nicht, wie üblich, um den Spitzensteuersatz. Je nach Höhe des eigenen Einkommens führen die Auslandseinkünfte zu keinem oder geringen Steuern in Höhe von ca. 0 bis 13 % (» Beispiele zu verschiedenen Einkommen). In der Konsequenz bedeutet das für einen Anleger im Dubai-Immobilienfonds, dass er seine Rendite in Höhe von progn. 12 % p.a. quasi fast steuerfrei vereinnahmen kann. Im Umkehrschluß müsste er bei einer voll zu versteuernden Kapitalanlage, Höchstsatz bei der Einkommenssteuer unterstellt, fast 24 % p.a. erzielen, um netto, also nach deutscher Einkommensteuer das gleiche wie beim Dubai-Immobilienfonds zu erzielen. Wer genau wissen möchte, wie hoch seine jetzigen oder künftigen Auslandseinkünfte steuerlich in Deutschland belastet werden, findet hier einen einfachen » Progressionsrechner.
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